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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Hausordnung Fit-Club Ballerbude GmbH Herbesthalerstrasse 345 4700 Eupen, Belgien Gültig ab: 04. September 2026 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mitgliedschaften, die ab dem 04. September 2026 abgeschlossen werden. Artikel 1 – Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft im Fit-Club kann über unsere Website, telefonisch oder direkt vor Ort abgeschlossen werden. Das Mindestalter für eine Mitgliedschaft beträgt 14 Jahre. Minderjährige benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Artikel 2 – Mitgliedsbeiträge und Leistungen
Kurse 12 Monate Einschreibegebühr: 40,00 € Monatlicher Beitrag: 42,50 € 6 Monate Einschreibegebühr: 40,00 € Monatlicher Beitrag: 52,50 € 10er-Karte 150,00 €
Fitness 12 Monate Einschreibegebühr: 35,00 € Monatlicher Beitrag: 37,50 € 6 Monate Einschreibegebühr: 35,00 € Monatlicher Beitrag: 47,50 €
Komplettpaket 12 Monate Einschreibegebühr: 35,00 € Monatlicher Beitrag: 57,50 € 6 Monate Einschreibegebühr: 35,00 € Monatlicher Beitrag: 67,50 €
Ermäßigungen Ermäßigungen gelten ausschließlich für die Bereiche Fitness und Komplettpaket: Schüler-/Studentenrabatt: 5,00 € monatlich bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Partnerrabatt: 5,00 € monatlich, sofern beide Personen denselben Wohnsitz haben.
Personal Training
Einzeltraining: 50,00 € 5 Trainingseinheiten: 225,00 € 10 Trainingseinheiten: 400,00 € Trainingsplan + 13 begleitete Trainingseinheiten: 200,00 € Trainingsplan + 26 begleitete Trainingseinheiten: 400,00 € Tageskarte: 15,00 € pro Tag
Artikel 3 – Zahlungsbedingungen Die Zahlung kann per Lastschrift, Banküberweisung oder in bar erfolgen. Bei Zahlung in bar oder per Banküberweisung ist der vollständige Betrag für die vereinbarte Mitgliedschaft zu entrichten. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall nicht möglich. Bei Zahlung per Lastschrift wird der Mitgliedsbeitrag monatlich eingezogen. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können, können zusätzliche Gebühren für den erneuten Einzug entstehen. Der Zugang zum Fit-Club kann bis zur vollständigen Begleichung der offenen Zahlung gesperrt werden. Bei Zahlungsverzug gelten die entsprechenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge erfolgt nicht, wenn die Mitgliedschaft oder die angebotenen Kurse vom Mitglied nicht genutzt werden. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Die monatliche Zahlung erfolgt entsprechend der vereinbarten Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch monatlich. Eine Nichtverlängerung muss dem Fit-Club spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt werden. Während der automatischen monatlichen Verlängerung kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Artikel 4 – Öffnungszeiten Der Fit-Club ist grundsätzlich 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche geöffnet. Ausnahmen können aufgrund von Naturkatastrophen, Feiertagen, höherer Gewalt oder anderen außergewöhnlichen Umständen entstehen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge. Artikel 5 – Umzug und gesundheitliche Gründe Bei einem Umzug in eine Entfernung von mehr als 20 km vom Fit-Club kann die Mitgliedschaft vorzeitig beendet werden. Hierfür ist eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten einzuhalten. Der entsprechende neue Wohnsitz muss durch einen geeigneten Nachweis belegt werden. Bei dauerhaften gesundheitlichen Gründen kann die Mitgliedschaft vorzeitig beendet werden. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis erforderlich. Bei einer vorübergehenden Verletzung oder Erkrankung kann die Mitgliedschaft bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises pausiert werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich in diesem Fall um den Zeitraum der genehmigten Pause. Artikel 6 – Kündigung und Beendigung der Mitgliedschaft Bei einem Umzug kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Alternativ kann eine Beendigung gegen Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3 Monatsbeiträgen erfolgen. Bei einer medizinisch begründeten Kündigung kann die Mitgliedschaft sofort beendet werden. Hierfür ist ein ausführlicher ärztlicher Nachweis erforderlich. Eine allgemeine Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten möglich. Alternativ kann eine sofortige Beendigung gegen Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 6 Monatsbeiträgen erfolgen. Bei unangemessenem oder störendem Verhalten kann dem Mitglied der Zugang zum Fit-Club verweigert oder die Mitgliedschaft beendet werden. Mitglieder dürfen innerhalb des Fit-Clubs keine persönlichen Trainings gegen Bezahlung anbieten. Der Zutritt weiterer Personen über die Mitgliedschaft eines anderen Mitglieds ist nicht gestattet. Bei unbefugtem Zutritt eines Gastes kann eine Gebühr in Höhe des geltenden Tageskartenpreises erhoben werden. Zusätzlich kann der Zugang des betreffenden Mitglieds zum Fit-Club vorübergehend gesperrt werden. Bei wiederholten Verstößen kann die Mitgliedschaft beendet werden. Artikel 7 – Training und Haftung Das Training im Fit-Club erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Der Fit-Club übernimmt keine Verantwortung für Verletzungen oder Unfälle, die während des Trainings entstehen. Es wird empfohlen, vor Beginn eines Trainingsprogramms die persönliche gesundheitliche Eignung durch einen Arzt überprüfen zu lassen. Artikel 8 – Beschwerden Beschwerden oder Beanstandungen können direkt beim Fit-Club eingereicht werden. Wir bemühen uns, Beschwerden schnellstmöglich zu prüfen und eine geeignete Lösung zu finden. Artikel 9 – Datenschutz Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen und insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Artikel 10 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand Für die Mitgliedschaft und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt belgisches Recht. Als Gerichtsstand wird Eupen, Belgien, vereinbart. Artikel 11 – Videoüberwachung Zur Sicherheit der Mitglieder und des Fit-Clubs können Bereiche des Fitnessstudios videoüberwacht werden. Die Aufnahmen werden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet. Eine Herausgabe der Aufnahmen erfolgt ausschließlich auf Anfrage der zuständigen Polizei oder anderer öffentlicher Behörden. Eine Herausgabe an Dritte oder einzelne Mitglieder erfolgt nicht. Hausordnung Damit sich alle Mitglieder im Fit-Club wohlfühlen und sicher trainieren können, gelten folgende Regeln: Ordnung und Sauberkeit Räume und Trainingsbereiche sind so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Gewichte und Trainingsmaterialien sind nach der Benutzung wieder an ihren vorgesehenen Platz zurückzulegen. Saubere Sportschuhe und geeignete Sportkleidung sind Pflicht. Beim Training ist ein Handtuch zu verwenden. Trainingsgeräte dürfen nicht mit einem Handtuch oder anderen Gegenständen dauerhaft reserviert werden. Die verwendeten Geräte sind nach dem Training zu desinfizieren.
Verhalten im Fit-Club Die Privatsphäre anderer Mitglieder ist zu respektieren. Wir erwarten einen respektvollen und höflichen Umgang miteinander. Den Anweisungen des Fit-Club-Personals ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Hausordnung können zum Ausschluss aus dem Fit-Club führen.
Kleidung Das Training ohne Oberbekleidung ist nicht gestattet. Trainingsbereiche und Geräte Auf dem Kunstrasen dürfen Gewichte nicht fallen gelassen werden. Nicht erlaubt sind auf dem Kunstrasen insbesondere: Deadlifts Booty Builder Olympisches Gewichtheben Fußballschuhe sind im gesamten Trainingsbereich nicht gestattet. Essen Das Mitbringen und Verzehren von Lebensmitteln auf der Trainingsfläche ist nicht gestattet. Für Essen und Getränke steht der dafür vorgesehene Café-Bereich zur Verfügung. Fit-Club Ballerbude GmbH Herbesthalerstrasse 345 4700 Eupen Belgien Website: www.fit-club.be Mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft bestätigt das Mitglied, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung gelesen und akzeptiert zu haben.